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Das VisumVisum A: FlugtransitvisumDas Visum A berechtigt der Transitvisumpflicht unterliegende Drittstaatsangehörige, sich während einer Zwischenlandung in der internationalen Transitzone eines Flughafens aufzuhalten, gestattet diesen jedoch nicht die Einreise in das Hoheitsgebiet des betreffenden Staates. Dies gilt nicht für Schengen . -Inlandsflüge. Grundsätzlich sind Drittstaatsangehörige, die während einer Zwischenlandung auf einem Flugplatz den Transitraum oder das Flugzeug nicht verlassen, nicht visumpflichtig. Visum B: DurchreisevisumDas Visum B gestattet Drittausländern und Drittausländerinnen die Durchreise durch das Gebiet der Schengen-Staaten . , um vom Hoheitsgebiet eines Drittstaates in einen anderen Drittstaat zu gelangen, wobei die Durchreise fünf Tage nicht überschreiten darf. Visum C: ReisevisumDas Visum C berechtigt zur Einreise in den Schengen-Raum und zu einem Aufenthalt von maximal drei Monaten innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten, beginnend mit der ersten Einreise in einen der Schengen-Staaten. Der Schengen- Raum umfasst derzeit neben Österreich die folgenden EU-Staaten sowie zwei weitere EWR-Staaten:
Das Visum C kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen (z.B. oftmalige Geschäftsreisen) mit einer längeren Gültigkeitsdauer (in der Regel ein Jahr) erteilt werden, wobei allerdings die Aufenthaltsdauer von drei Monaten innerhalb eines Zeitraumes von einem halben Jahr ab der ersten Einreise in den Schengen-Raum nicht überschritten werden darf. Visum D: AufenthaltsvisumDas Visum D (Aufenthaltsvisum) ist ein nationales österreichisches Visum, das für eine Aufenthaltsdauer von 91 Tagen bis höchstens sechs Monaten in Österreich erteilt werden kann. Dieses Visum berechtigt lediglich zu einer einmaligen maximal fünf Tage dauernden Durchreise durch die Schengen-Staaten . , um nach Österreich zu gelangen, es berechtigt jedoch nicht zum Aufenthalt in den anderen Schengen-Staaten. Ein von einem anderen Schengenstaat ausgestelltes (nationales) Visum D berechtigt nur zur einmaligen Durchreise durch Österreich binnen fünf Tagen, um in den ausstellenden Staat zu gelangen. Visum D + C: Aufenthaltsvisum, welches zugleich als Visum für den kurzfristigen Aufenthalt giltDas Visum D + C (Aufenthaltsvisum + Visum für den kurzfristigen Aufenthalt) kann seit 1. Jänner 2004 bei den österreichischen Vertretungsbehörden . beantragt werden. Es handelt sich hierbei um ein Aufenthaltsvisum, welches zugleich als Visum für den kurzfristigen Aufenthalt gilt. Seit 1. Jänner 2006 werden Visa D + C an Personen erteilt, die zur Ausübung einer bloß vorübergehenden kurzfristigen selbstständigen oder unselbstständigen (Erwerbs)-Tätigkeit oder als Saisonier einreisen. Dies gilt auch für Personen, die sich zu touristischen Zwecken an sich bis zu drei Monate visumfrei in Österreich aufhalten können.
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